Anders als bei der Installation angezeigt entfällt Ziff.2.2, Satz 5 und Ziff. 2.2, Satz 4 gilt nur in der folgenden Fassung: "Die Weiterveräußerung von gekaufter Software an Dritte ist nur zulässig, wenn der Kunde diese vollständig und ohne Zurückhaltung von Kopien (einschließlich Sicherungskopien) weitergibt."